Wir fordern, dass das Bundesministerium für Bildung einen inklusiven ÖGS-Lehrplan erlässt!
Die sechs ÖGS-Lehrpläne nehmen Rücksicht nicht nur auf Personen mit Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) als deren Mutter- bzw. Erstsprache – also gehörlose, schwerhörige und taubblinde Kinder bzw. Kinder mit gehörlosen Eltern (KODA), sondern auch auf jene, die ÖGS als Fremdsprache erlernen möchten. Die Zielgruppe der sechs ÖGS-Lehrpläne umfasst im Sinne der Inklusion alle jene, die es aus sprachenrechtlicher Sicht unbedingt brauchen, und auch jene, die an ÖGS als Zusatzqualifikation interessiert sind.
Wir fordern, dass die verfassungsmäßig anerkannte ÖGS (Art. 8 Abs. 3 B-VG) als Unterrichtssprache in einem offiziellen Rahmen gelehrt wird und auch im Zeugnis aufscheint.