Verpflichtende Bildungsangebote schließen immer auch Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein. Eine Behinderung darf niemals – außer bei akutmedizinischer Notwendigkeit – der Grund sein, Menschen von Bildung auszuschließen. Daher ist auch für den verpflichtenden Kindergartenbesuch die Ausnahmeregelung für Mädchen und Buben mit Behinderungen zu streichen. Hier ist eine scheinbare Wahlfreiheit der Eltern der Eintritt in einen entscheidenden Nachteil für den Bildungsweg eines Kindes.
Die Lebenshilfe Österreich fordert ein durchgängiges Recht auf gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen und damit auch einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines 11. und 12. Schuljahres.
Die Lebenshilfe Österreich fordert die verstärkte Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Inklusionspädagogik.