Kinder mit Behinderung, die eine Entwicklungsverzögerung mit sich bringen sollen bis zu zwei Jahre später eingeschult werden können und sich somit der Beginn der Berechnung der Schuljahre um bis zu 2 Jahre nach hinten verschiebt. Voraussetzung dafür ist ein inklusiver Fixplatz in der Elementarpädagogik.
Das Schulunterrichtsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein gesetzlich klar definierter Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr (und darüber hinaus) eingeräumt wird.
Um die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs gewährleisten zu können, sind inklusive Settings oder andere sonderpädagogische Angebote in der Sekundarstufe 2 einzurichten.