- Das Berufsbild der Freizeitpädagog:innen erhalten und weiter ausbauen
- Erhalt der Arbeitsplätze ohne Entgelteinbußen und arbeitsrechtliche Verschlechterungen
- Einbindung der Betroffenen (Beschäftigte, Betriebsrät:innen und zuständige Gewerkschaften) in die Verhandlungen zur geplanten Reform