Betriebsrat BiM

  • Das Berufsbild der Freizeitpädagog:innen erhalten und weiter ausbauen
  • Erhalt der Arbeitsplätze ohne Entgelteinbußen und arbeitsrechtliche Verschlechterungen
  • Einbindung der Betroffenen (Beschäftigte, Betriebsrät:innen und zuständige Gewerkschaften) in die Verhandlungen zur geplanten Reform